Branchenmindestlohn im Glas- und Gebäudereinigerhandwerk steigt auf 13,50 Euro
Ab 1. Januar 2024
Der zweite Branchenmindestlohn für Fachkräfte im Glas- und Gebäudereinigerhandwerk steigt zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 1241 Euro brutto pro Stunde. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor.
Allgemeinverbindlichkeit verkündet
Die Allgemeinverbindlichkeit des Branchenmindestlohns wurde Ende September 2022 im Bundesanzeiger verkündet. Damit gilt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 für alle Unternehmen im Glas- und Gebäudereinigerhandwerk, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband.
Zweiter Mindestlohn
Der Branchenmindestlohn im Glas- und Gebäudereinigerhandwerk ist bereits der zweite Branchenmindestlohn, der in Deutschland eingeführt wird. Der erste Branchenmindestlohn wurde im August 2021 für die Pflegebranche eingeführt.
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